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Flohmarkt - Vertragsbedingungen für private und gewerbliche Standmieter
Veranstalter Die Agentur Thomas Will (ATW) ist Veranstalter der Floh- und Trödelmärkte. Standzuweisungen und Absagen erfolgen nur durch die Agentur Thomas Will (ATW – Postfach2025 – 22810 Norderstedt – www.flohmarkt-nord.de).
Stand / Bauart Als Stand darf nur ein Tapeziertisch oder ähnliches verwendet werden. Die Stände dürfen nicht fest mit dem Boden verbunden werden. Kleiderständer dürfen nur im Bereich des gebuchten Standplatzes stehen. Entstandene Schäden gehen zu Lasten des Standmieters.
Warenangebot: Die zum Verkauf angebotenen Waren müssen in der umseitigen Anmeldung genau bezeichnet werden (Hausrat, Trödel, gewerbliche Waren etc.). Es dürfen ausschließlich private Waren (getragene Kleidung, Hausrat etc.) verkauft werden. Standmieter mit gewerblicher Ware werden grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache mit dem Veranstalter zugelassen. Pornografisches Material, Waffen und genehmigungspflichtige Waren, Orden und jugendgefährdendes Material dürfen nicht auf unseren Märkten verkauft werden. Bei Missachtung dieser Regelung hat der Veranstalter das Recht den Standmieter sofort vom Platz zu verweisen und ggfs. eine Anzeige zu erstatten. Bereits gezahlte Standmieten werden nicht erstattet. Wir behalten uns vor, Schadenersatz geltend zu machen.
Öffnungszeiten / Aufbau / Abbau Die genannten Öffnungszeiten (9-17:00 Uhr) sind einzuhalten. Der Stand muss erkennbar bis 8:30 Uhr belegt sein. Nicht besetzte Stände werden vom Veranstalter anderweitig vergeben. Die Erstattung der bereits gezahlten Standmiete erfolgt nicht. Der Abbau des Standes ist frühestens 90 Minuten vor dem offiziellen Ende der Veranstaltung zulässig (siehe auch Reinigung!).
Reinigung: Der Standmieter verpflichtet sich, den Standplatz im Umkreis von 3 Metern sauber zu halten, diesen sauber zu verlassen und den Restmüll mitzunehmen. Die vorhandenen Müllbehälter auf dem Veranstaltungsgelände sind nur für die Besucher der Veranstaltungen vorgesehen. Wenn eine Müllkaution erhoben wird, kann diese nur zurückgezahlt werden, wenn der Stand sauber und müllfrei verlassen wird. Die Wertmarke wird erst ab ca. 15:30 Uhr eingelöst.
Haftung: Für alle Schäden, die dem Veranstalter oder Dritten durch den Standmieter oder einen Beauftragten entstehen, haftet grundsätzlich der Standmieter. Das Rauchen ist im Freesen-Center und in der Moorbek-Passage gundsätzlich verboten. Im Freesen Center dürfen keine Gegenstände gegen den Vorhang vor dem Real Markt gelehnt werden oder durch die Absperrung gegriffen werden. Bei Zuwiderhandlung werden der ausgelöste Alarm und der Einsatz des Sicherheitsdienstes mit mindestens 200,00 € in Rechnung gestellt. Der Betrag ist sofort am Veranstaltungstag bar zu zahlen!
Ausschluss von der Veranstaltung / Absage des Standmieters: Der Veranstalter hat das Recht, die Zulassung zu widerrufen und den Platz anderweitig zu vergeben, wenn der Standmieter gegen eine der Vertragsbedingungen trotz mündlicher Abmahnung verstößt, den Ablauf der Veranstaltung stört oder den Stand nicht in der angegeben Zeit (Aufbau: 7 - 8:00 Uhr / Beginn 9:00 Uhr) erkennbar belegt hat. Bei einer rechtzeitigen Absage (mind. 10 Tage vor der Veranstaltung) kann die Standplatzreservierung einmalig umgebucht werden. Die bereits gezahlte Standmiete wird nicht zurückgezahlt.
Vertragsgrundlage:
Mit der unterzeichneten Anmeldung / Vertrag erkennt der Standmieter die aufgeführten Vertragsbedingungen an. Die Anmeldung ist für den Standmieter bindend und wird nur durch eine schriftliche Absage des Veranstalters
aufgehoben. Durch die Zusendung der schriftlichen Bestätigung wird die Anmeldung zum Vertrag. Die Standgebühr wird bei schlechten Witterungsverhältnissen, Höherer Gewalt etc. nicht zurückgezahlt! Die Standvergabe erfolgt nur gegen Vorkasse!
Höhere Gewalt: Sollte der Vertrag aus Gründen, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind oder nicht erfüllt werden können, nicht zustande kommen, erhält der Standmieter 60% der bereits gezahlten Standmiete und die Müllkaution zurück. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung. Auf einen weitergehenden Anspruch auf den entgangenen Gewinn und für bereits entstandene Kosten verzichtet der Standmieter. Wird die Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung verkürzt oder vorzeitig abgebrochen, hat der Standmieter keinen Anspruch auf teilweise oder volle Rückerstattung der Standmiete.
Allgemeine Bedingungen / Ordnungspersonal / Erfüllungsort/Gerichtsstand: Musikalische und optische Aufführungen sind nur nach vorheriger Genehmigung des Veranstalters zulässig. Anordnungen der Polizei, Feuerwehr und des Ordnungspersonals des Veranstalters sind ohne Einschränkung sofort zu befolgen. Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort.
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